Barrierefreiheitserklärung
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle Inhalte und Seiten unter https://www.bvcd‑mv.de/ sowie für eingebettete Inhalte wie Karten, Formulare und PDF-Downloads.
Rechtsgrundlagen
Diese Erklärung orientiert sich an den Vorgaben der BITV 2.0 gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie den vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Aktueller Stand
Der BVCD MV arbeitet aktiv an der digitalen Barrierefreiheit. Wir nutzen automatisierte Tools wie WAVE & axe und führen manuelle Tests mit Keyboard-Navigation und Screenreadern durch. Dennoch bestehen aktuell technische und inhaltliche Barrieren – insbesondere bei PDFs und strukturellen Inhalten. Eine regelmäßige Überprüfung erfolgt intern sowie durch externe Audits.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht-Text-Inhalte
Einige Bilder (z. B. Icons, Banner) sind ohne aussagekräftige Alt-Texte.
PDF-Dokumente sind größtenteils nicht barrierefrei, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
Kontrast & visuelle Darstellung
Teilweise unzureichende Kontrastverhältnisse bei Texten und Bedienelementen.
Farbabhängige Informationen werden nicht durch zusätzliche Kennzeichnung ergänzt.
Navigation und Tastatursteuerung
Navigations-Elemente (z. B. Karten, externe Links) sind nicht durchgängig per Tastatur zugänglich.
Es fehlen “Skip-Links” und der sichtbare Tastatur-Fokus ist an einigen Stellen nicht klar erkennbar.
Struktur & Semantik
Überschriftenhierarchien und programmatische Listenstrukturen sind teilweise nicht korrekt umgesetzt.
Linktexte sind nicht immer eindeutig, teils mehrfach identisch und ohne klaren Zusammenhang.
Formulare & Eingabehilfen
Formularelemente besitzen häufig keine aussagekräftigen Beschriftungen (aria-label, autocomplete).
Fehlermeldungen sind nicht systematisch vorhanden oder von assistiven Technologien nicht identifizierbar.
Multimedia und Zusatzformate
Eingebettete Videos oder multimediale Inhalte sind ohne Untertitel oder Transkripte.
Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache fehlen.
Live‑Chat‑Widget „onWebChat“ (global eingebunden)
Das Live‑Chat‑Plugin von onWebChat wird auf allen Seiten geladen. Es ist ein interaktives Drittanbieter‑Widget, das zentrale Accessibility‑Merkmale nicht vollständig unterstützt:
Tastatursteuerung: Nutzer können das Widget u. U. nicht per Tab‑Focus öffnen, schließen oder navigieren. Der sichtbare Fokus kann fehlen.
Screenreader‑Support & ARIA: Elemente im Chat (z. B. Eingabefelder, Sendebuttons, neue Nachrichten) sind oft nicht semantisch korrekt mit ARIA‑Rollen versehen oder als Live‑Regionen deklariert
Kontrast/Skalierung: Texte und Bedienelemente erfüllen nicht immer Mindestkontrast und können bei Zoom oder Screen-Magnifiern in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt sein .
- Begründung: Das Widget stammt von einem Drittanbieter, dessen Code nicht vollständig selbst steuerbar ist. Damit ist derzeit kein vollständiger Abbau der Barrieren möglich.
Prüfverfahren
Automatisierte Analysen mit axe-Core und WAVE
Manuelle Tests via Tastatur und Screenreader
Redaktionelle Prüfung mit BITV-Checklisten und externem Feedback
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website entdecken oder Hinweise zur Barrierefreiheit geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Konrad-Zuse-Str. 2
18057 Rostock
Vereinsregister: 1520
Registergericht: Rostock
Vertreten durch:
Erster Vorsitzender: Knuth Reuter
Zweiter Vorsitzender: Oliver Behrens
Schatzmeister: Dr. Gunter Riechey
Vorstandsmitglied: Stefan Burkhardt
Vorstandsmitglied: Jana Freitag
Vorstandsmitglied: Nathalie van Meeteren
Vorstandsmitglied: Dr. Martin Löser
Telefon: + 49 381 4034855
E-Mail: info@bvcd-mv.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGGMauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Verfahren ist kostenfrei und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.
Erklärung & Aktualität
Erstellt am 11. Juni 2025.